Corona-Spezial

Überbrückungshilfe IV ist gestartet

10.01.2022

Seit 7. Januar 2022 kann die Überbrückungshilfe IV beantragt werden. Das BMWi informiert auf seiner Website:

"Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).

Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.

Hinweise: Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022."

Die IHK für München und Oberbayern informiert ergänzend:
"Es ist wie bei den bisherigen Programmen auch - das Antragsverfahren wird zeitversetzt schon vorher aufgesetzt, so dass eine Antragsstellung bereits möglich ist. In vielen Fällen wird zeitnah eine Abschlagszahlung erfolgen (sofern die vom Bund beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft diese freigibt). Das Fachverfahren wird laut Auskunft des Bundes vsl. erst Mitte Februar komplett zur Verfügung stehen - vorher können die Bewilligungsstellen nicht auszahlen. Heißt: Die restliche Auszahlung der Summe (bzw. im Fall von nicht freigegebener Abschlagszahlung die gesamte Summe) wird frühestens Mitte Februar erfolgen können. Sofern Rückfragen an die prüfenden Dritten erforderlich sind, verschiebt sich der Zeitraum entsprechend nach hinten." 

Button OnlineAnsichtoText  Überbrückungshilfe IV (BMWi)
Button OnlineAnsichtoText Pressemitteilung 07.01.22, Bundesfinanzministerium
Button OnlineAnsichtoText Informationen der IHK für München und Oberbayern

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