Fristen für Überbrückungshilfe III Plus und Schlussabrechnung verlängert
25.11.2021
Die Bemühungen und intensiv geführten Diskussionen der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit dem BMWi zeigen Wirkung. Wie BMWi mitteilte, werden die Fristen für die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus und die Schlussabrechnung verlängert. Dies hatte die BStBK auch bereits in ihrer Eingabe vom 29. September 2021 exakt so gefordert.
Damit endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III Plus nun am 31. März 2022.
Die Schlussabrechnung für die abgelaufenen Hilfsprogramme kann noch bis zum 31. Dezember 2022 vorgenommen werden.
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