Corona-Spezial

Corona-Arbeitsschutzverordnung: FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

21.09.2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat anlässlich der Änderung und Verlängerung vom 09. September 2021 seine FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung überarbeitet. Neue Erläuterungen gab es insbesondere zu folgenden Themen:

  • Umsetzung der Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung eines betrieblichen Hygienekonzepts (Punkt 1.2)
  • Berücksichtigung des Impf- oder Genesenenstatus (Punkte 1.6 und 5.5)
  • Verzicht auf das betriebliche Testangebot bei „anderen geeigneten Schutzmaßnahmen“ (Punkt 3.23)
  • Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefahren einer COVID-19-Erkrankung (Punkt 5.2)
  • Information zu bestehenden Impfangeboten (Punkt 5.3)
  • Freistellung zur Wahrnehmung von Impfangeboten (Punkt 5.4)

Button OnlineAnsichtoText  FAQ Corona-Arbeitsschutzverordnung (BMAS)

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