Corona-Arbeitsschutzverordnung: FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
21.09.2021
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat anlässlich der Änderung und Verlängerung vom 09. September 2021 seine FAQ zur Corona-Arbeitsschutzverordnung überarbeitet. Neue Erläuterungen gab es insbesondere zu folgenden Themen:
- Umsetzung der Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung eines betrieblichen Hygienekonzepts (Punkt 1.2)
- Berücksichtigung des Impf- oder Genesenenstatus (Punkte 1.6 und 5.5)
- Verzicht auf das betriebliche Testangebot bei „anderen geeigneten Schutzmaßnahmen“ (Punkt 3.23)
- Unterweisung der Beschäftigten zu den Gefahren einer COVID-19-Erkrankung (Punkt 5.2)
- Information zu bestehenden Impfangeboten (Punkt 5.3)
- Freistellung zur Wahrnehmung von Impfangeboten (Punkt 5.4)