Corona-Spezial

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

02.08.2021

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) weist auf den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen hin, mit dem der Neustart von Kulturveranstaltungen unterstützt werden soll. Er enthält folgende Maßnahmen:

  • Eine Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann wirtschaftlich durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen. Dies gilt ab dem 1. Juli 2021 für Veranstaltungen mit bis zu 500 geplanten oder möglichen Teilnehmern und ab 1. August 2021 mit bis zu möglichen 2.000 Teilnehmern. Für die Wirtschaftlichkeitshilfe registrierte Veranstaltungen sind gleichzeitig gegen das Risiko eines Ausfalls abgesichert.

  • Eine Ausfallabsicherung soll Veranstaltern Planungssicherheit für größere Kulturveran-staltungen geben. Deshalb übernimmt der Sonderfonds für förderfähige Veranstaltungen im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen den größten Teil der Ausfallkosten. Die Absicherung greift ab dem 1. September 2021 für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern.

Die Registrierung von Veranstaltungen und die Antragstellung auf Förderung erfolgen über die Webseite sonderfonds-kulturveranstaltungen.de. Das Antragsverfahren ist zweistufig:

  1. Vor der Veranstaltung müssen sich die Veranstalter auf der Antragsplattform anmelden und die Veranstaltung registrieren („Registrierung“).
  2. Nach der Veranstaltung müssen sie die erforderlichen Angaben ergänzen und den Förderantrag stellen („Antragstellung/Beantragung“).

Eine durch Nordrhein-Westfalen betreute Beratungshotline unterstützt Veranstalter bei der Registrierung und Antragstellung und bietet Hilfestellung bei konkreten Fragen und Anliegen, die über die häufig gestellten Fragen hinausgehen (s. Fragenkatalog auf der Sonderfonds-Website).

Spezielle Hinweise für Steuerberater finden Kammermitglieder im Newsletter 42/2021 (LOG-IN > NEWSLETTER).

Button OnlineAnsichtoText  www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/ 
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Beratungshotline:

Tel. 0800 6648430 oder
service@sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

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