Corona-Spezial

Kurzüberblick Allgemeine Bundesregelung Schadensausgleich, COVID 19

14.07.2021

Ergänzend zu seinem Fragenkatalog der Beihilferegelungen hat das BMWi einen Kurzüberblick zur Schadensausgleichsregelung im Rahmen der Überbrückungshilfe III bzw. III Plus zu erstellt.

Von dem neuen Beihilferahmen der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich, COVID-19, können grundsätzlich alle Unternehmen profitieren, die direkt oder indirekt von staatlichen Schließungsmaßnahmen betroffen sind oder waren und die einen Schaden nachweisen können, der unmittelbar aufgrund der Schließungsmaßnahmen entstanden ist. Der Förderspielraum im Rahmen der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus erweitert sich dadurch um zusätzliche 40 Mio. €.

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