Corona-Spezial

Keine Umsatzbesteuerung von Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen bis 31. Dezember 2021

26.03.2021

Einzelhändler können Kleidung, die wegen der Corona-Krise nicht verkauft wurde, künftig zu besseren Bedingungen an Bedürftige spenden. Der Bund verzichtet auf die Mehrwertsteuer für Saisonwaren, die wegen des Lockdowns nicht verkauft werden konnten und nun an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden. Ebenfalls keine Mehrwertsteuer zahlen Händler auf gespendete Lebensmittel wie Backwaren, Obst und Gemüse sowie Kosmetika, Drogerieartikel und Tierfutter, wenn diese bald ablaufen oder nicht mehr frisch sind.

Button OnlineAnsichtoText BMF-Schreiben vom 18.03.2021
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