Corona-Spezial

(Corona-)Novemberhilfe: Beantragung ab sofort möglich

27.11.2020

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemmie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, kann nun online beantragt werden.

Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns.

Die Antragstellung durch Steuerberater und Rechtsanwälte läuft über das Portal der Überbrückungshilfe. Nur Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis zu 5000,- Euro beantragen. Voraussetzung für deren Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.

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(
für Steuerberater und Rechtsanwälte)
Button Kontakt Service-Hotline Überbrückungshilfe/Novemberhilfe
Tel. 030-52685087 (Mo-Fr 8-18 Uhr)
bmwi-ueberbrueckungshilfen@regiocom.com
   
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