Corona-Spezial

Verlängerung Kurzarbeiter-Hilfen bis ins Jahr 2021

21.09.2020

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 beschlossen, die geltenden Finanzhilfen bei Kurzarbeit bis Ende 2021 zu verlängern. Die gesetzliche Regelung wird nun im parlamentarischen Verfahren behandelt. Es soll gemeinsam mit den beiden zugehörigen Verordnungen am 01.01.2021 in Kraft treten. Dann gilt u.a., dass Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zahlen müssen, bis 30.06.2021 in voller Höhe durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 werden die Sozialversicherungsbeiträge zu 50 Prozent erstattet, wenn mit der Kurzarbeit bis 30.06.2021 begonnen wurde.

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