Corona-Spezial

Konjunkturpaket der Bundesregierung

04.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf ein Konjunkturprogramm geeinigt, das verschiedene Maßnahmen vorsieht und noch den Bundestag passieren muss. Die für Steuerberater relevantesten Maßnahmen sind die Senkung der Umsatzsteuer und die Einführung einer neuen Überbrückungshilfe für betroffene Unternehmen.

Senkung der Umsatzsteuer
Die Senkung der Umsatzsteuer auf 16% bzw. 5% soll vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 gelten. Diese Maßnahme kann zwar einen gewissen positiven Effekt für Verbraucher und krisenbetroffene Unternehmen bringen, sie ist jedoch mit einem enormen Umstellungsaufwand bei Unternehmen und Steuerberatern verbunden. Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg sind in Gesprächen mit der bayerischen Finanzverwaltung, um Entlastungen für die Kanzleien zu erreichen, damit sie den Zusatzaufwand stemmen können.

Überbrückungshilfe - Steuerberater als "Gütesiegel"
Das geplante Konjunkturpaket enthält zudem eine neue Überbrückungshilfe für corona-geschädigte kleine und mittelständische Unternehmen. Betroffene Unternehmen sollen für den Zeitraum Juni bis Dezember 2020 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den Fixkosten erhalten.

Mit Blick auf den Berufsstand unterscheidet sich das geplante Programm in einem wesentlichen Punkt von den bisherigen Unterstützungsmaßnahmen:
Die Antragstellung kann nicht ohne Unterstützung von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern gestellt werden:

"Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen. Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen..." (Punkt 13 der Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums zum Konjunkturpaket, Ergebnis Koalitionsausschuss 03.06.2020)

Missbrauchsfälle, wie sie zuletzt bei Corona-Förderprogrammen zu häufig vorgekommen sind, sollen so vermieden werden. Dadurch wurde der Berufsstand als „Compliance-Instanz“ in den Antragsprozess der neuen Überbrückungshilfe integriert. Dabei kann der Steuerberater in seiner gesetzlichen Rolle als Organ der Steuerrechtspflege einen wertvollen Beitrag leisten, indem er neben der Anspruchsgrundlage selbst beispielsweise auch die Existenz und Identität der antragstellenden Unternehmen sowie deren Empfängerkonten bestätigt.

Zugleich unterstreicht der Berufsstand seine gesellschaftliche Verantwortung in Deutschland und seine Bedeutung für die mittelständische Wirtschaft auch in schwierigen Zeiten. Damit ist insbesondere der steuerberatende Beruf weiterhin gefordert und wird in seiner Bedeutung als qualifizierter Ansprechpartner und Vertrauensperson sowohl für die Mandanten als auch für die Verwaltung bestätigt bzw. bestärkt.

Aktuell setzt sich die Bundessteuerberaterkammer für ein möglichst einfaches Verfahren ein, damit das Programm so schnell wie möglich in Gang kommt und die Fördermittel zügig die Adressaten erreichen.

Die Steuerberaterkammer Nürnberg bittet um Verständnis, dass derzeit keine einzelfallbezogenen Anfragen zu den neuen Thematiken und den damit aufgeworfenen Fragestellungen beantwortet werden können und bittet daher, von solchen abzusehen. Sobald uns weitere Informationen bekannt werden, werden wir Sie über die weitere Entwicklung und die praktische Umsetzung informieren.

  Konjunkturpaket Ergebnis Koalitionsausschuss vom 03.06.2020 (Bundesfinanzministerium)



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