Corona-Spezial

Rentenversicherungträger prüfen ab 2. Juni 2020 wieder vor Ort

29.05.2020

Die Rentenversicherungsträger nehmen ab 2. Juni 2020 die seit Mitte März diesen Jahres ausgesetzten Betriebsprüfungen bei Arbeitgebern und Steuerberatern vor Ort wieder auf. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hatte sich im Vorweg mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) ausgetauscht, um die aktuelle Situation in den Steuerberaterkanzleien zu erfragen. Vorrangig werden dabei Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten und Steuerberater angesprochen.

Die Prüfer werden in jedem Fall zunächst telefonisch mit dem Arbeitgeber oder Steuerberater Kontakt aufnehmen. Abgesehen von einer möglichen Terminabsprache geht es der DRV Bund dabei darum,

  • vor dem Hintergrund einer bei vielen Arbeitgebern und Steuerberatern möglichen Belastungs- oder Krisensituation einen verbindlichen, persönlichen Kontakt zwischen dem Prüfer und dem Verantwortlichen herzustellen,
  • ggf. Corona-bedingte Verschiebungswünsche in Erfahrung zu bringen,
  • Informationen über die örtlichen Bedingungen und die Einhaltung des Arbeitsschutzes
    einzuholen,
  • Informationen über Möglichkeiten zu vermitteln und einzuholen, ob und wie ein Vor-Ort-Aufenthalt auf ein zeitliches Minimum begrenzt werden kann (z. B. Teilnahme an der euBP, Abholung/Zusendung von Unterlagen).

Wünschen der Arbeitgeber und Steuerberater nach einer Verschiebung der Prüfung wegen der Corona-Krise wird entsprochen.

Steuerberater sollten – soweit noch nicht geschehen – den Einsatz der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) in der Sozialversicherung ausloten. Durch die euBP lässt sich die Prüfung vor Ort auf ein Mindestmaß begrenzen bzw. unter Umständen sogar ganz vermeiden. Ab dem 1. Januar 2023 wird die euBP hinsichtlich der Lohndaten mit einer Übergangsfrist verpflichtend eingeführt.

  DRV-News
Fachinformation 07/2020 zum 7. SGB IV-Änderungsgesetz
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