Corona-Spezial

Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen

27.04.2020

Arbeitgebern können die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden, soweit sie selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert sind, die Lohnsteuer-Anmeldung pünktlich zu übermitteln.

 

BMF-Schreiben vom 23.04.2020
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