Corona-Spezial

Steuerkanzleien Bestandteil der kritischen Infrastruktur

24.04.2020

Nach aktuellen Informationen auf der Internetseite des  Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde den Bestrebungen sowohl der Bundessteuerberaterkammer als auch den bayerischen Steuerberaterkammern entsprochen und Steuerkanzleien bzw. die in diesen tätigen Personen in den Bereich der sog. kritischen Infrastruktur aufgenommen. Dadurch wurde die geforderte Einstufung als „systemrelevant“ umgesetzt.

Auf der Internetseite heißt es unter dem Punkt  „Bereiche der kritischen Infrastruktur“, dass zu den sonstigen Bereichen der kritischen Infrastruktur u. a. auch "Einrichtungen der Steuerberatung“ zählen.

Nach diesseitiger Lesart und Auffassung erfolgt damit eine vollumfängliche Eingliederung von Steuerkanzleien und deren Mitarbeitern in die kritische Infrastruktur, ohne dass damit Beschränkungen auf bestimmte Personen (wie Berufsträger) oder Tätigkeitsgebiete (wie die Lohnbuchhaltung) verbunden sind. Dieses ist in anderen Bundesländern teils der Fall.

Alle Informationen zu Voraussetzungen bzgl. eines Anspruches auf Notfallbetreuung von Kindern sowie die benötigten Formulare/Angaben finden Sie ebenfalls auf der Seite des Ministeriums.

 

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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