Corona-Spezial

BAFA: Fördermöglichkeit für unternehmerisches Know-How

07.04.2020

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine „Fördermöglichkeit für unternehmerisches Know-How“. Im Zuge der Corona-Krise wurden die Richtlinien um folgende Sonderregelungen ergänzt:

  1. Der Zuschuss beträgt abweichend von Abschnitt IV Nummer 5.2.1 für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4 000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
  2. Der Zuschuss wird entgegen Abschnitt IV Nummer 5.1 an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
  3. Die Beschränkung gemäß Abschnitt IV Nummer 5.2.2 der Richtlinie gilt für diese Beratungen nicht.
  4. Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner (Abschnitt I Nummer 2.3, Abschnitt III Nummer 2.1 sowie Abschnitt IV Nummer 7.2.2 und 7.2.3) sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
  5. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
  6. Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungs­behörde gestellt werden.
  7. Nähere Ausführungshinweise zu diesem Modul regelt ein Merkblatt, das auf der Homepage des BAFA abrufbar ist.
BAFA-Homepage zur Fördermöglichkeit
Button PDF Merkblatt Qualitätsnachweis

 

Bitte beachten Sie dabei die Antragsvoraussetzungen, insbesondere des Qualitätsnachweises, die in obigem Merkblatt geregelt sind. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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