Corona-Spezial

Wichtige Hinweise vom Bayerischen Finanzministerium zur Rückerstattung von USt-Sondervorauszahlungen

26.03.2020

Am 23. März hatte das Finanzministerium in seiner Pressemitteilung über die Rückerstattung USt-Sondervorauszahlung 2020 informiert. Ergänzend weist das Finanzministerium heute auf Folgendes hin:

Sofern der Erstattungsantrag über ELSTER gestellt wird und keine Erstattungshinderungsgründe (Steuerrückstände etc.) auftreten, die eine manuelle Bearbeitung erfordern, sollte nach etwa 7-8 Arbeitstagen mit einer Erstattung gerechnet werden können.
Dies gilt NICHT, wenn der Antrag gesondert per Papiervordruck, schriftlich oder gar telefonisch gestellt wird. Dies führt aufgrund einer manuellen Bearbeitung im zuständigen Finanzamt und einem länger andauernden Rechenlauf zu einer nicht prognostizierbaren Verzögerung des Erstattungsverfahrens.

Dabei unterliegen in Deutschland registrierte, aber im Ausland ansässige Unternehmer, denen ebenfalls Dauerfristverlängerung gewährt wurde, denselben Regelungen wie im Inland ansässige Unternehmer.
Bei einigen Finanzämtern bestehen aufgrund der Corona-Krise Personalengpässe bei der Bearbeitung der Vielzahl von Anträgen. Daher bittet die Finanzverwaltung um Verständnis, dass sich, soweit ein manueller Eingriff in die Antragsbearbeitung erforderlich ist, weitere Verzögerungen ergeben können.

Die Finanzverwaltung mit allen angeschlossenen Außenstellen bedankt sich bereits jetzt für die Unterstützung und Zusammenarbeit in dieser für alle schwierigen Zeit!

Button PDF Pressemitteilung Finanzministerium vom 23.03.2020
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