Corona-Spezial

Keine Bearbeitung von Pauschalanträgen (BLfSt)

20.03.2020

Derzeit bemüht sich die bayerische Steuerverwaltung, individuelle Anträge der Steuerberater zur steuerlichen Soforthilfe (PM StM Füracker 17.3.2020) schnellstmöglich zu bearbeiten. Sie beobachtet aber eine zunehmende Praxis bayerischer Steuerberatungskanzleien, bayernweit ohne Individualisierung an allen Ämtern mit Mandanten standardisierte Sammelanträge zu senden. Die Bayerische Steuerverwaltung bittet um Verständnis, dass solche Pauschalanträge nicht bearbeitet werden können.

Antwortschreiben BLfSt zu Pauschalantrag (Datei geschwärzt)

zurück zur Übersicht

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


Logo: Ihr Steuerberater