Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten:
Mindestens zweijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle

Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann):
Mindestens vierjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft

Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann:
Mindestens sechsjährige hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft

 

ZULASSUNGSANTRAG

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg:
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Lohn und Gehalt (FALG) ist immer nur für das aktuelle Jahr – ab 01. Mai – möglich.
Der Antrag für das Prüfungsjahr 2024 kann ab dem 01. Mai 2024 gestellt werden.

 

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