Staatsangehörige EU/EWR

Wenn Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind und das Ziel haben, Deutscher Steuerberater zu werden, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Wege offen.  

Wenn Sie bereits ein Diplom haben, das Sie zur selbstständigen Hilfeleistungen in Steuersachen in Ihrem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat berechtigt oder wenn der Zugang zu dem Beruf des Steuerberaters in Ihrem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat nicht reglementiert ist, dann müssen Sie noch zusätzlich in der Bundesrepublik Deutschland eine Eignungsprüfung ablegen. Haben Sie jedoch nur an einer ausländischen Universität studiert und einen den deutschen Studien-gängen vergleichbaren Hochschulabschluß erworben, dann können Sie bei Vorliegen der vorstehend bereits genannten sonstigen Zulassungsvoraussetzungen die Steuerberaterprüfung ablegen.  

Mit der Eignungsprüfung weisen Sie Ihre Befähigung nach, den Beruf eines Steuerberaters auch in der Bundesrepublik Deutschland ordnungsgemäß auszuüben.  

Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:  

1. Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der EU oder eines Vertragsstaats des EWR  

2. Diplom, das in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR als Deutschland zur Hilfeleistungen in Steuersachen berechtigt.  

Als Diplom gelten alle Befähigungsnachweise, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Vertragsstaat des EWR von der zuständigen Stelle ausgestellt worden sind. Aus dem Diplom muss hervorgehen, dass der Bewerber ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium oder eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, und sofern von der zuständigen Stelle bestätigt wird, daß der Bewerber damit zur Hilfe in Steuersachen berechtigt ist.

Ist der Beruf des Steuerberaters in dem Mitgliedstaat der EU oder des Vertragsstaats des EWR des Bewerbers nicht reglementiert, müssen ein mindestens dreijähriges erfolgreich abgeschlossenes Studium, das auf die Ausübung dieses Berufs vorbereitet und danach eine zweijährige Berufstätigkeit nachgewiesen werden.