Vermögensgestaltungsberatung

Im Mittelpunkt der Vermögensgestaltungsberatung steht in der Regel die Versorgung im Alter. Auf-grund der oftmals langjährigen Beziehung kennt der Steuerberater die finanzielle Situation seines Mandanten genau und ist daher geeignet, eine individuelle Vermögensberatung durchzuführen. Das Berufsrecht der Steuerberater erlaubt keine Bezahlung auf Erfolgsbasis. Dadurch wird gewähr-leistet, dass der Steuerberater als Vermögensberater eine unabhängige Beratungsleistung erbringt. Dabei stehen die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation des Mandanten im Mittelpunkt, und die Beratung ist nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen.

Die Beratungsleistung kann sich beispielsweise aus den folgenden Punkten zusammensetzen:               

  1. Analyse der Ist-Situation und Bewertung

    Die derzeitigen finanziellen Verhältnisse und Lebensumstände des Mandanten werden analysiert sowie die Risikoeinstellung und die Zielvorstellungen ermittelt. Auf der Basis dieser Daten werden etwaige Versorgungslücken aufgezeigt. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung der finanziellen und steuerlichen Situation des Mandanten geprüft, inwieweit die Ziele mit den vorhande-nen Mitteln verwirklicht werden können.

  2. Entwicklung verschiedener Strategien

    Es werden verschiedene Strategien der Vermögensplanung entwickelt. Die einzelnen Strategien werden unter Berücksichtigung verschiedener Szenarien, wie z.B. Unternehmensverkauf, Ehe-scheidung oder unter erbschaftssteuerlichen Gesichtpunkten, durchgespielt.             

  3. Entscheidung des Mandanten für eine Strategie
                
  4. Planung der Umsetzung der Strategie

    Für die Umsetzung der Strategie ist ein detaillierter Zeitplan für die einzelnen Aktivitäten (Ablauf-plan) aufzustellen.

  5. Sukzessive Umsetzung der Teilschritte:
    Die einzelnen Teilschritte, wie z.B. Unternehmens-verkauf oder konkrete Auswahl der Finanzdienstleistungsprodukte, werden sukzessive umgesetzt.

Im Rahmen der Vermögensgestaltungsberatung kann der Steuerberater den Mandanten auch hinsicht-lich der Nachlassplanung, inklusive erbschaftsteuerlicher Beratung, sowie hinsichtlich der Unter-nehmensnachfolge beraten.